BGR unterstützt Entwicklungsländer bei Erweiterung maritimer Souveränitätsrechte
Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hilft die BGR seit 2007 erfolgreich Entwicklungsländern bei der Festlegung der äußeren Grenzen ihrer Festlandsockel gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Das Projekt trägt dazu bei, die Rechtsgrundlage für eine spätere exklusive Nutzung der Rohstoffe des Meeresbodens durch die Länder in den Erweiterungsgebieten zu schaffen. Damit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung dieser Staaten.
Die maritimen Zonen nach den Regeln der UN-Seerechtskonvention
Quelle: nach Symonds et al., 1998
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS – United Nations Convention on the Law of the Sea) definiert u.a. verschiedene maritime Zonen mit abgestuften Nutzungs- und Souveränitätsrechten. Gemäß Artikel 76 haben Küstenstaaten unter bestimmten geologischen Bedingungen Anspruch auf einen erweiterten Festlandsockel jenseits der 200 Seemeilen-Grenze. „Zum Nachweis seiner Ansprüche muss der jeweilige Küstenstaat eine umfangreiche Dokumentation zur Geologie und Geophysik seines Kontinentrandes mit detaillierten meeresgeowissenschaftlichen Daten zur Wassertiefe und zur Stärke der Sedimentschichten bei der zuständigen Expertenkommission zur Prüfung vorlegen“, erklärt BGR-Projektkoordinatorin Dr. Snježana Žarić. „Erst nach erzieltem Konsens kann der jeweilige Staat diese Seegebiete völkerrechtlich bindend ausweisen“, betont Geologin Žarić.
11 Länder wurden von der BGR bereits im Rahmen des Projektes unterstützt
Quelle: BGR
„Viele Entwicklungsländer sind allerdings aufgrund mangelnder finanzieller und technischer Möglichkeiten sowie fehlender Expertise allein nicht in der Lage, die erforderlichen Eingaben an die Kommission auszuarbeiten“, sagt die BGR-Projektkoordinatorin. Bereits 11 Länder haben deshalb im Rahmen des Sektorvorhabens „Umsetzung der Seerechtskonvention (UNCLOS)“ die BGR um Unterstützung gebeten: Angola, Bangladesch, Chile, Côte d'Ivoire, Ghana, Guyana, Kap Verde, Komoren, Mosambik, Philippinen und Vietnam.
Mit Hilfe seegeophysikalischer Messungen wird die Ausdehnung des Festlandsockels ermittelt. Die BGR hilft bei der Auswertung der Daten
Quelle: BGR
Ausmaß und Art der Unterstützung durch die BGR sind auf den spezifischen Beratungsbedarf der einzelnen Länder ausgerichtet. Partner sind hierbei die zuständigen Ministerien und Fachinstitutionen, wie z.B. staatliche Erdölgesellschaften. Die Maßnahmen reichen von der Beratung in wissenschaftlich-technischen Angelegenheiten über die Hilfe bei der Zusammenstellung, Erhebung und Auswertung relevanter Daten bis zur Durchführung spezialisierter Trainingskurse und der Unterstützung bei der Ausarbeitung der bei der Kommission einzureichenden Dokumentation. Hierzu nutzt die BGR ihre in über 40 Jahren Meeresforschung erworbene Expertise bei der Untersuchung der Kontinentränder und bei der Gewinnung und Auswertung seegeophysikalischer Daten.
Teilnehmer eines DOALOS-Trainingskurses im September 2008 in Windhuk, Namibia
Quelle: BGR
Darüber hinaus wurden im Rahmen des Sektorvorhabens Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Kooperationspartner des Projekts, der Abteilung für Meeresangelegenheiten und Seerecht der Vereinten Nationen (UN Division for Ocean Affairs and the Law of the Sea, DOALOS) sowie des UNEP Shelf Programmes (GRID-Arendal, Norwegen), personell und finanziell unterstützt. Dabei wurden insgesamt rund 150 Teilnehmer aus 35 Entwicklungsländern in 5 sub-regionalen Trainingskursen (südliches und westliches Afrika, Südost-Asien und Karibik) umfassend über die rechtlichen und wissenschaftlich-technischen Voraussetzungen und die zur Ausarbeitung der Eingabe notwendigen Fachaufgaben informiert.